Kostenplanung
- In der Tabelle links sind die einzelnen Bema-Positionen aufgeführt.
- Hier steht der Euro-Betrag der BEMA-Leistungen als Summe
- Betrag der GOZ-Leistungen. Die einzelnen Leistungen müssen auf einem gesonderten Beiblatt ausgewiesen sein (Anlage zum HKP). Dieses Beiblatt erhalten Sie zusammen mit dem HKP.
- Material- und Laborkosten: Diese Summe beinhaltet die Laborkosten der zahntechnischen Labore sowie alle Materialkosten.
- Gesamtkosten: Vielleicht das interessanteste Feld, denn soviel kostet die Behandlung. Wenn Sie von dieser Summe den Krankenkassenzuschuss abziehen erhalten Sie die Höhe Ihres Eigenanteils.
"Behandlungskosten insgesamt" - "Summe Zuschuss" = Eigenanteil des Patienten
Rechnungsbeträge
Dieser Bereich wird erst ausgefüllt, wenn die Behandlung abgeschlossen ist.
Der Zahnarzt braucht den Heil- und Kostenplan im Original, um die Festzuschüsse mit der Krankenkasse (über KZV) abzurechnen. Der Patient erhält eine detaillierte Rechnung, in der die einzelnen Positionen aufgeschlüsselt sind.

