Modellgußprothesen mit Klammerverankerung sind als Regelversorgung für Teilprothesen in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen.
Die Klammern dienen zur Verankerung der Prothese an den Zähnen.
Modellgußprothesen mit Klammerverankerung sind als Regelversorgung für Teilprothesen in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen.
Die Klammern dienen zur Verankerung der Prothese an den Zähnen.